Konferenz ADHS:
Stellungnahme zur Einschränkung der Zulassung von Methylphenidat
bei ADHS
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat mit einem Bescheid vom 22. Juni 2009
eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. Mai 2009
umgesetzt, welche auf dem
wissenschaftlichen Gutachten des Ausschusses für
Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur
basiert.
Mit Wirkung zum 1. September 2009 wird damit die Zulassung von
Arzneimitteln mit dem Wirkstoff "Methylphenidat"
(z. B. Ritalin) geändert.
Konferenz ADHS begrüßt diese Änderungen ausdrücklich und
schließt sich der Stellungnahme der Bundes-
psychotherapeutenkammer (s.u.) vollinhaltlich an. Vor allem die
erneut betonte Nachrangigkeit einer medika-
mentösen Behandlung bei vorrangig psychotherapeutisch-psychoedukativer
Therapie
sowie die qualitativ strengeren Auflagen bei Diagnostik und
Verlaufskontrolle sind wichtige
Elemente zur zukünftigen Verhinderung von nichtindizierten,
vorrangig und ausschließlichen Behandlungen mit Psychopharmaka.
Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer: http://www.bptk.de/aktuelles/news/2665506.html
Konferenz ADHS Juli 2009